Garantie­versprechen

MEDEALIS PRODUKTGARANTIE

QUALITÄT OHNE KOMPROMISSE
Medealis Produkte werden unter Einhaltung der strengen Qualitätskontrollstandards hergestellt, die für die Aufrechterhaltung des ISO 13485-Status erforderlich sind, und erfüllt oder übertrifft garantiert sowohl Ihre Erwartungen als auch die Ihrer Patienten.
Entscheiden Sie sich für Medealis, um die Lebensqualität Ihrer Patienten mit einem der wirtschaftlichsten Overdenture Attachment Systeme auf dem Markt wesentlich zu verbessern.
Als Beweis für unsere erstklassige Qualitätskontrolle gilt für alle Medealis-Komponenten eine hundertprozentige Zufriedenheitsgarantie. Vorbehaltlich der in diesem Dokument genannten Geschäftsbedingungen beinhaltet dies eine 3-jährige Garantie auf Medealis Abutments und eine 30-jährige Garantie auf alle Drittanbieter-Implantate, die in Verbindung mit Medealis Abutments verwendet werden.

1. Geltungsbereich
Diese Garantie (die wie unten definierte „MEDEALIS-Garantie“) der MEDEALIS GmbH („MEDEALIS“) gilt für die unten aufgeführten Produkte und nur zugunsten der behandelnden Ärzte/Zahnärzte (die „Benutzer“). Dritte, insbesondere Patienten oder Zwischenlieferanten, können keine Ansprüche aus dieser MEDEALIS-Garantie geltend machen. Die MEDEALIS-Garantie umfasst den Ersatz von Medealis-Produkten und von Drittanbieter-Implantaten, die in Verbindung mit Medealis-Abutments („Drittanbieter-Implantate“) wie in Abschnitt 2 definiert verwendet werden. Die MEDEALIS-Garantie umfasst nur den Ersatz von Medealis-Produkten und Drittanbieter-Implantaten und nicht die Erstattung der damit verbundenen Kosten im Zusammenhang mit der Stuhlzeit, den Laborgebühren und allen anderen damit verbundenen Behandlungen. Für Abutments und Implantate wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € erhoben, die beim Austausch in Rechnung gestellt wird.
2. Medealis Produkte und Drittanbieter-Implantate, für die die MEDEALIS-Garantie gilt
Für die Dauer von 3 (drei) Jahren ab dem Kaufdatum umfasst die MEDEALIS-Garantie den Ersatz von Abutments und Zubehörteilen, die zum Medealis-Produktportfolio gehören. Dazu gehören Titan-Abutments, Komponenten für den Labortransfer sowie Werkzeuge und Eindreher, die durch gleichwertige Komponenten ersetzt werden. Komponenten, die regelmäßig verbraucht werden, wie z. B. Laboraufbereitungs- und Retentionseinsätze, fallen nicht unter die MEDEALIS-Garantie. Drittanbieter-Implantate, die mit einem Medealis-Abutment versorgt wurden, werden für eine Dauer von 30 (dreißig) Jahren ab dem Einsetzungsdatum von der Garantie abgedeckt und im Garantiefall durch ein gleichwertiges Implantat ersetzt. Für den Ersatz von Produkten gelten die in Abschnitt 3 festgelegten Geschäftsbedingungen.

3. Geschäftsbedingungen
MEDEALIS garantiert hiermit Folgendes:
Wenn ein Medealis-Produkt während der in Abschnitt 2 definierten Garantiezeiten infolge einer mangelhaften Materialfestigkeit und -stabilität defekt ist, wird MEDEALIS das Medealis-Produkt durch das gleiche oder ein im Wesentlichen gleichwertiges Produkt gemäß Abschnitt 2 ersetzen. Die Garantiezeit für Medealis-Produkte beginnt mit dem Kauf der Produkte, und die Garantiezeit für Drittanbieter-Implantate beginnt mit dem Datum ihrer Einsetzung durch die Benutzer. Dies gilt jedoch nur, wenn die folgenden Garantiebedingungen im Einzelnen erfüllt und dokumentiert sind:

3.1 Die beanstandeten Produkte müssen an MEDEALIS in sterilisiertem oder desinfiziertem Zustand zurückgegeben oder zurückgesendet werden.
3.2 Die zum Zeitpunkt der Behandlung maßgeblichen Anweisungen (wie u.a. aus der Gebrauchsanweisung ersichtlich) und die anerkannten zahnärztlichen Verfahren müssen sowohl während als auch nach der Behandlung eingehalten und angewandt werden.
3.3 Die Benutzer müssen sich vergewissern, dass die Patienten für eine ordnungsgemäße Mundhygiene sorgen.
3.4 Es können keine Garantieansprüche aufgrund eines Unfalls, eines Traumas oder eines anderen von
Patienten oder Dritten verursachten Schadens geltend gemacht werden.
3.5 Ein ausgefülltes und unterzeichnetes Garantieanspruchsformular muss spätestens 90 Tage nach Auftreten eines Garantiefalls eingereicht werden.
3.6 Die Medealis-Abutments wurden nicht zur Sofortversorgung verwendet.
3.7 Die Drittanbieter-Implantate sind nicht aufgrund eines Material- oder Herstellungsfehlers mangelhaft.
3.8 Die Medealis-Produkte oder Drittanbieter-Implantate sind nicht aufgrund von Kontraindikationen wie Alkoholismus, Diabetes, Rauchen oder Drogenabhängigkeit mangelhaft.
3.9 Der Hersteller des Drittanbieter-Implantats hat sich geweigert, seine Garantie aufgrund der Rekonstruktion mit einem Medealis-Produkt zu übernehmen.

4. Garantiebeschränkungen
Diese MEDEALIS-Garantie ist die einzige von MEDEALIS bereitgestellte Garantie. Sie gilt zusätzlich zu den Garantieansprüchen, die sich aus einem schriftlich mit MEDEALIS geschlossenen Vertriebsvertrag ergeben. Den Benutzern steht es frei, Ansprüche gegenüber ihrem Lieferanten geltend zu machen. SOFERN SIE NICHT HIERIN ODER IN EINEM SCHRIFTLICHEN, VON MEDEALIS GESCHLOSSENEN VERTRIEBSVERTRAG AUFGEFÜHRT SIND, LEHNT MEDEALIS HIERMIT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN IN BEZUG AUF MEDEALIS-PRODUKTE, DIENSTLEISTUNGEN ODER INFORMATIONEN VON MEDEALIS AB, EINSCHLIESSLICH IN BEZUG AUF DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DIE HANDELSÜBLICHKEIT ODER DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, ODER IN BEZUG AUF GARANTIEN, DIE SICH AUS DER LEISTUNGSERBRINGUNG ODER ANDERWEITIG ERGEBEN.
MEDEALIS HAFTET GEGENÜBER DEN KUNDEN, DEN BENUTZERN, DEN PATIENTEN ODER DRITTEN NICHT FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN, DIREKTE ODER INDIREKTE SCHÄDEN SOWIE NEBEN-, STRAF- ODER FOLGESCHÄDEN, DIE DIREKT ODER INDIREKT MIT MEDEALIS-PRODUKTEN, DIENSTLEISTUNGEN ODER INFORMATIONEN VON MEDEALIS ZUSAMMENHÄNGEN.

5. Garantieregion
Diese MEDEALIS-Garantie gilt weltweit für die von MEDEALIS, einem verbundenen Unternehmen von MEDEALIS oder einem offiziellen Vertriebshändler von MEDEALIS seit einschließlich dem 1. Oktober 2020 verkauften Medealis-Produkten.

6. Änderungen oder Beendigung
MEDEALIS kann diese MEDEALIS-Garantie jederzeit ganz oder teilweise ändern oder diese beenden. Änderungen an der MEDEALIS-Garantie oder deren Beendigung berühren nicht die Garantie, die für Medealis-Produkte gewährt wird, die vor dem Datum der Änderung oder Beendigung erworben wurden.

Wir gewähren ferner keine Garantie:

  • während der Einheilphase des Implantats
  • bei Sofortversorgungen
  • Beschädigung unserer Produkte oder der Implantate
  • durch äußere Einwirkungen wie Unfall oder vergleichbare Ereignisse, sowie Falschbehandlung
  • Versagen der Implantate anderer Hersteller, z.B. bei Herstellungs- oder Materialfehler
  • Versagen unserer Produkte oder der Implantate bei Kontraindikation wie Alkoholismus, Diabetes, Drogenabhängigkeit oder schwerer Nikotinabhängigkeit
  • bei Nichtbeachtung und Nichtanwendung von vorliegenden Anweisungen, siehe Gebrauchsanweisung

Bitte beachten Sie, dass weitergehende Ansprüche und Folgeschäden wie z. B. Laborkosten oder Kosten klinischer und/oder zahnärztlicher Behandlung nicht übernommen werden.

Dies ist eine freiwillige Garantie. Sie tritt neben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sowie die Produkthaftung und berührt diese nicht. Ergänzend gelten unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen. Die Abtretung von Rechten aus dieser Garantie bedarf unserer Einwilligung. Tritt der Garantiefall ein, fordern Sie bitte die dafür vorgesehenen Unterlagen an. MEDEALIS behält sich das Recht vor, das zusätzliche Garantieversprechen jederzeit zu ändern oder zu beenden. Dieser Passus hat keinen Einfluss auf Produkte, die vor der Änderung oder Beendigung des Garantieversprechens eingesetzt wurden.

Stand: Februar 2018
MEDEALIS GmbH
Im Steinböhl 9
D-69518 Abtsteinach
Tel.:+49 (0) 6207 2032 597
Fax.: +49 (0) 6207 2032 599
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